Förderung von Einbruchschutz
Ihre Investition im Bereich Einbruchschutz sowie entsprechende Präventivmaßnahmen werden von staatlicher Seite durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.
Antragstellung wieder möglich
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt. Daher können ab sofort Anträge für das Programm Einbruchschutz (455-E) gestellt werden. Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
Privatpersonen, die Ihr Eigenheim vor einem Einbruch schützen wollen, können mit insgesamt bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz für Bestandsgebäude rechnen.
Die Zuschüsse unterliegen einer Staffelung:
- 20 % Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 EUR
- 10 % Zuschuss für weitere Investitionen über 1.000 EUR
Statt eines Zuschusses durch das Programm "455-E Einbruchschutz – Investitionszuschuss" können Sie alternativ einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Dafür können Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit" nutzen, welches barrierereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit fördern will.
Beachten Sie bitte
Die Zuschüsse müssen stets vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden! Bei allen Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Kosten für Investitionen von mind. 500 Euro pro Antrag bis max.15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst. Vorrausgesetzt wird, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Nähere Informationen:
Einen Flyer zum Thema Einbruchschutz im PDF-Format finden Sie hier: "Einbruchschutz zahlt sich aus"
Tipp: "Die Förderung für Einbruchschutz kann mit anderen Förderungen, wie z. B. der Förderung für energieeffizientes Sanieren, kombiniert werden. Etwa wenn Sie neue, abschließbare Fenster benötigen, können Sie zusätzlich dafür mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" Fördergelder beantragen und somit von insgesamt mehr Fördermitteln profitieren."
Der Einbau einbruchhemmender/ barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich durch das Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gefördert. Dabei können Sie zwischen den Programmen "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261 - 262)" und "Energieeffizient Sanieren (BEG vom BAFA)" wählen.Was wird gefördert?
Einfach ausgedrückt werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gefördert.
- Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627
- Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge mit einer direkten Verbindung von Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore gemäß DIN V ENV 1627 oder besser.
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen . Achtung! Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig.
- Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wer wird gefördert?
Vorraussetzung für die Fördermöglichkeit ist, dass Sie eine Privatperson sind.
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. zwei Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümer,
- Käufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- Privatpersonen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Mieter
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